Nichterforderlichkeitsbescheinigungen für GOST, TR und RTN
Nichterforderlichkeitsbescheinigungen werden für Produkte ausgestellt, die nicht nach GOST R oder andersweitig zertifizierungspflichtig sind. Mit diesen Bescheinigungen wird die Einfuhr in die Russische Föderation gewährleistet und in der Zollabwicklung vereinfacht. Unsere Firma erstellt diese Bescheinigungen (auch als "Negativbescheinigung" oder "Ausnahmebescheinigung" bezeichnet) auf Anfrage in Zusammenarbeit mit VNIIS (Institute of Certification Research and Development for all Russia ). Ebenfalls die RTN (Industrie- ) Genehmigungen betreffend können solche offizielle Bescheinigungen ausgestellt werden. Ablauf:
- Die Exportfirma hinterlegt über unserer Firma bestimmte Informationen über das Produkt. Diese Informationen beinhalten auch :
- Liefervertrag - OKP (interner russischer Klassifikationscode) und Zolltarifnummern. - Technische Angaben über das Produkt
- Die Anfrage und Dokumente werden von Experten ausgewertet. Innerhalb einer Woche wird die Nichterforderlichkeitsbescheinigung ausgestellt und dem Antragsteller zugesandt.
Medizinische Registrierungen in Russland - Anforderungen des Gesundheitsministeriums
Ablauf:
- Produktunterlagen über das zu importierende medizinische Gerät werden beim Gesundheitsministerium eingereicht.
- Zwei Musterbeispiele müssen nach Moskau zum Test versandt werden. Bei besonders wertvollen Instrumenten reicht der Versand eines Musterbeispiels.
- Das erste Musterbeispiel wird auf seine technischen Eigenschaften geprüft und ein “technischer Expertenbericht” angefertigt.
- Das andere Musterbeispiel wird auf seine medizinischen Eigenschaften getestet und ein “medizinischer Expertenbericht” angefertigt.
- Diese Berichte werden der staatlich beauftragten Komission zur Begutachtung medizinischer Registrierungsanträge vorgelegt (ein entsprechendes Meeting wird alle zwei Monate von fünf Mitgliedern verschiedener Gebiete abgehalten). Abhängig von der Entscheidung der Organisation wird daraufhin eine Erlaubnis für zehn Jahre erteilt.
- Bezugnehmend auf diese Erlaubnis werden Konformitätszertzifkate mit mehr-jähriger Laufzeit erstellt.
Registrierung von Messgeräten und Messtechnik in Russland, Kasachsan, Weißrussland und der Ukraine ( Pattern Approval of Measuring Device )
Zu den Messinstrumenten, die einer staatlichen Registrierungspflicht unterliegen, zählen u.a.:
- Alle industriellen Messgeräte für verfahrenskritische Industrieprozesse
- Waagen und ähnliche Messgeräte zur quantitativen Kontrolle
- Abrechnungsrelevante Messverfahren
- Instrumente zur ökologischen Nutzung
- Instrumente zur Arbeitssicherheit
- Instrumente zur staatlichen oder militärischen Nutzung
Die Messgeräteregistrierung muß für Messtechnik grundsätzlich erfolgen, um eine Betriebsgenehmigung für den industriellen Einsatz in Russland zu erhalten. Die Produkte werden zentral im staatlichen russischen (bzw. kasachischen) Register für eingetragene Messmittel mit den Herstellerangaben verzeichnet. Das Prozedere der Registrierung für Messgeräte sieht die Durchführung von Prüfungen der Messgenauigkeit an Beispielprodukten vor, sowie ein Dokumentenaudit, das unsere Firma in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen staatlich beauftragten Fachexperten der "zentralen Agentur für technische Regularien und Messtechnik” vor Ort beim Hersteller durchführt. Nach erfolgreichem Eintrag ins staatliche Register des jeweiligen Landes wird ein Metrologisches Zertifikat (oder: Pattern Approval of Measuring Device) erteilt, das auch die Kalibriermethodik und Kalibrierintervalle festschreibt. Das Metrologische Zertifikat ist für einen Zeitraum von 5 Jahren gültig. In Kombination mit einem GOST R / TR oder EAC Zertifikat erhält der Messgerätehersteller damit die Möglichkeit zu unbeschränktem Export und Vertrieb in Russland durch die beliebige und sofortige Einsatzfähigkeit der registrierten Messtechnik in Industrieanlagen Russlands bzw. der anderen GUS Staaten. Referenzen: die Weltmarktführer für Messtechnik: Yokogava, Emerson, ABB Automation Products und Invensys/Foxboro, setzen seit vielen Jahren Ihr Vertrauen in unsere Kompetenz und internationales Durchführungs-Know-How im Bereich der Messgeräteregistrierungen in den GUS Staaten. Weitere Auskünfte, Beratung und Ansprechpartner erhalten Sie unter der Telefonnummer 0511 524 888 07.
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